Räumung 2018 war rechtswidrig

Laut einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts vom 8. September 2021 (Az.: 23 K 7046/18) war die Räumung des Hambacher Waldes durch eine groß angelegte Polizeiaktion rechtswidrig. Die Landesregierung hatte damals die Stadt Kerpen angewiesen, gegen die Baumhäuser im Wald und gegen deren Bewohner*innen vorzugehen. Als Begründung wurde Brandschutz angegeben. Dies war nach Ansicht des Gerichts nur vorgeschoben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

zur Pressemitteilung des VG Köln vom 08.09.2021