Rechtsgutachten zu Tagebau-Seen: RWE muss für Rheinwasser zahlen (WDR, 24.10.2025)
Ein bislang unveröffentlichtes Rechtsgutachten der Kanzlei "PNT Partner" kommt zu dem Schluss, dass RWE für das Rheinwasser, mit dem die Tagebaue Hambach und Garzweiler befüllt werden sollen, eine nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz (WasEG) fällige Gebühr in Höhe von fünf Cent pro entnommenem Kubikmeter entrichten muss. Das Unternehmen war bisher davon ausgegangen, kein Entgelt zahlen zu müssen. Der WDR nennt Einzelheiten.