Stellungnahme zur Erweiterung der Kiesgrube Buir
Neuer Antrag der Rheinischen Baustoffwerke (RSB) auf Erweiterung der Kiesgrube Buir verhindert die beschlossene Vernetzung der Bürgewälder und beeinträchtigt die Lebensqualität der Menschen in der Region.
Mit Datum vom 14.4.2025 hat die Rheinische Baustoffwerke GmbH eine Erweiterung der bestehenden Kiesgrube um 7 ha in südöstlicher Richtung beantragt.
Die Initiative Buirer für Buir und die Allianz für nachhaltigen Strukturwandel e.V. kritisieren den vorgelegten Antrag scharf.
Die geplante Erweiterung der Kiesgrube Buir ist ein weiterer Eingriff in das Lebensumfeld der Menschen in Buir. Erneut soll weiterer Raum für den gewinnorientierten Abbau von Sand und Kies zerstört werden. Dabei ist Buir bereits heute in hohem Maße durch die Verlegung und den Ausbau der A4, die Kohlebahn, die Bundesbahn sowie die S-Bahn und natürlich den Tagebau in seiner Lebensqualität stark beeinträchtigt. Entsprechend groß ist die Ablehnung der Planung.
„Mit der Genehmigung für das Manheimer Loch in direkter Verbindung zum Tagebau Hambach und der vorherigen Erweiterung der Kiesgrube Buir wird die Fläche nördlich von Buir immer weiter zerstört. Zwischen dem geplanten See, dem Wald und der Ortslage Buir entstehen Krater, die weder für die Naherholung noch Tourismusideen akzeptabel sind,“ so Andreas Büttgen von der Initiative Buirer für Buir. „Darüber hinaus wird der Wald zum allergrößten Teil verinselt und damit in seiner Existenz gefährdet. Das wäre für die Region eine Katastrophe und ein Verstoß gegen das Kohleausstiegsgesetz, was unter anderem den Erhalt des Hambacher Waldes regelt.“
Die NRW Leitentscheidung 2021 beinhaltet im Entscheidungssatz 6 zwei wesentliche Aspekte, die gegen die Erweiterung der Kiesgrube sprechen:
1. Waldvernetzung: Die Altwälder Merzenicher Erbwald, Hambacher Wald und Steinheide sollen so vernetzt werden, dass das Waldsystem gestützt und ein Austausch und die Wanderung von Tier- und Pflanzenarten unterstützt wird. Dafür wird nach Expertenmeinung eine Mindestbreite des Waldkorridors von 350 Metern benötigt.
2. Es darf keine Planungen geben, die den Fortbestand des Hambacher Waldes gefährden.
Die Erweiterungsplanung der Kiesgrube verstößt darüber hinaus gegen eine weitere Bestimmung im Entscheidungssatz 6: Regionalplanerische Festlegungen und forstfachliche,naturschutzfachliche und landschaftspflegerische Maßnahmen sollen Erhalt, Entwicklung und Vernetzung der Wälder unterstützen. Planungen und Maßnahmen, die sie in ihrem Bestand gefährden können, sind auszuschließen. „Genau das“, so Jutta Schnütgen-Weber, ANSEV, „passiert durch die vorgelegte Planung: Der von der Bezirksregierung Köln dort geplante Bereich zum Schutz der Natur wird vom RSB-Antrag ignoriert.“
Der in der 3. Offenlage befindliche Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (TNR) sieht für den Bereich der Kiesgrube Buir keinen Vorrangbereich für den zukünftigen Abbau vor, vielmehr ist lediglich eine einmalige Erweiterung um 5 ha denkbar. Der Antrag der RSB umfasst aber 7 ha.
Hintergrund dafür ist wohl, dass die RSB GmbH den TNR für mangelhaft hält und dieses auch formuliert. „Das Vorgehen wirkt so“, so Jutta Schnütgen-Weber weiter, „als würde man der Bezirksregierung ein „Setzen, sechs! entgegenhalten.“
Die Rheinischen Baustoffwerke GmbH ist eine 100%-ige Tochter von RWE und wird daher wissen, dass die geplante Erweiterung ein erneuter Eingriff in die Landschaft rund um den geschützten Hambacher Wald ist, die nach dem Beschluss für das Manheimer Loch eine weitere Missachtung der NRW-Leitentscheidung bedeutet. Somit stellt sich RWE wieder einmal gegen die Interessen von Mensch und Mitwelt sowie gegen die teils gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land.
Gemeinsame Presseerklärung der Initiative Buirer für Buir und der Allianz für nachhaltigen Strukturwandel e.V. vom 10. Juni 2025