Neue Leitentscheidung zum Rheinischen Revier

Am 23. März 2021hat die NRW-Landesregierung eine neue Leitentscheidung für das Rheinische Revier verabschiedet und veröffentlicht. Wie zu befürchten war, entsprechen die Regelungen nicht den Anforderungen, die notwendig wären, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Grundsätzlich will die Landesregierung am endgültigen Kohlelausstieg 2038 festhalten. Viel zu spät! Zusammen mit anderen Initiativen und Umweltverbänden hat die Initiative Buirer für Buir eine erste Stellungnahme zur Leitentscheidung abgegeben.

Auch für die Menschen am Tagebau Garzweiler bietet die Leitentscheidung wenig Positives. Lützerath soll endgültig zerstört werden. Für die anderen vom Abriss bedrohten Dörfer soll 2026 noch einmal geprüft werden, ob sie aus energiewirtschaftlichen Notwendigkeiten tatsächlich geopfert werden müssen. Das bedeutet noch einmal Jahre der Unsicherheit für die Menschen, die dort leben und bleiben möchten, und das, obwohl längst gutachterlich belegt ist, dass die Dörfer erhalten werden können.

Der Erhalt des Hambacher Waldes ist zwar in der Leitentscheidung festgeschrieben, aber die festgelegten Rahmenbedingungen sind unzureichend. So darf RWE weiterhin bis auf 50 Meter an den Wald heran graben. Außerdem ermöglicht die Landesregierung RWE, die "Manheimer Bucht" zur Gewinnung von Abraum zu verwirklichen. Das steht im Widerspruch zu dem ebenfalls in der Leitentscheidung gewünschten Erhalt landwirtschaftlicher Flächen und erschwert die angestrebte und in dem Dokument festgeschriebene Waldvernetzung, wenn sie dadurch nicht sogar unmöglich gemacht wird.

Immerhin besteht für Buir ein Hoffnungsschimmer. Im Text der Leitentscheidung heißt es:

"Die Landesregierung wird Maßnahmen prüfen, die den dauerhaften Erhalt des Hambacher Forsts langfristig sicherstellen und ihn für die Menschen erfahrbar machen können. Dies könnte bspw. im Rahmen der Tätigkeit einer Stiftung und in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW erfolgen. Im unmittelbaren Umfeld der Wälder sollen keine neuen und keine Erweiterung bestehender Abgrabungsbereiche erfolgen, da dies den vorstehenden Zielen entgegenlaufen würde." (S. 21)

 Wird diese Vorgabe umgesetzt, darf es keine weiteren Kiesgruben zwischen Buir und dem Hambacher Wald geben. Die zur zeit beantragte Erweiterung der Kiesgrube der Rheinischen Baustoffwerke darf nicht genehmigt werden. Jetzt ist de Landrat Frank Rock am Zuge.

zum Text der Leitentscheidung