RWE will weiter sümpfen

Die RWE Power AG  hat eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 – 2030 bei der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg beantragt (https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/bekanntmachungen/2019/06/19_06_22_rwe_tagebau_hambach/bekanntmachung.pdf).

Die Auslage der Unterlagen bei den betroffenen Kommunen ist zwar mittlerweile beendet, aber man kann als betroffene Bürger noch bis zum 6. August (Eingang) Einwendungen bei der Bezirksregierung einreichen. Die Einwendung muss bis zum 6.08. bei der  Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund oder bei der Verwaltung der betroffenen Kommunen (genaue Anschrift s. Bekanntmachung, Link weiter oben) schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Unter https://ulrics.blog/2019/07/03/qualifizierte-einwendung-gegen-rwe-1-entwurf-klimaschutz-rwe-allegegenrwe-hambibleibt-endegelaende-endcoal/ findet sich eine umfassende Übersicht über mögliche Argumente für ein eigenes Schreiben. Eine kürzerw Mustereinwendung gibt es auf der Website des Bundestagsabgeordneten Krischer.