Bezirksregierung Arnsberg verlängert Rodungsstopp im Hambacher Forst

Die Bezirksregierung Arnsberg hat den bis zum Ende des Jahres 2017 gültigen Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach bis zum 31.03.2018 verlängert, weitere Rodungen im Wald allerdings von der Genehmigung ausgeschlossen. Gegen diesen Betriebsplan hatte der BUND NRW  vor dem Oberverwaltungsgericht Münster geklagt. Ab dem 1.01.2018 hätte nach den Plänen von RWE ein neuer Hauptbetriebsplan gelten sollen, den die Bezirksregierung nun aber nicht genehmigt hat.

Stattdessen hat sie den zur Zeit geltenden und beklagten Hauptbetriebsplan verlängert und damit den weiteren Betrieb des Tagebaus ermöglicht. In der Pressemitteilung der Bezirksregierung heißt es: "Ausgenommen von der Verlängerung sind mit Blick auf noch nicht abgeschlossene gerichtliche Verfahren Rodungs- und Abholzungsmaßnahmen auf bewaldeten Flächen. In dem Zeitraum bis Ende März nächsten Jahres werden die aufgeworfenen naturschutzrechtlichen Fragen seitens der Bezirksregierung Arnsberg weiter intensiv untersucht und geprüft. Danach soll über die Zulassung des nächsten Hauptbetriebsplanes bis Ende 2020 entschieden werden." Damit wäre die Rodungssaison 2017/2018 beendet und RWE dürfte erst im Oktober 2018 erneut Bäume fällen.

Allerdings wird der Pressesprecher des Unternehmens in einem Artikel in der Print-Ausgabe des Kölner Stadt-Anzeigers mit der Aussage zitiert, man hoffe die offenen naturschutzrechtlichen Fragen im Januar klären zu können, damit der neue Hauptbetriebsplan  dann genehmigt und die Rodungen noch im Februar fortgesetzt werden könnten.