Hoffnung für den Hambacher Wald

Es besteht doch noch Hoffnung, dass die Reste des Hambacher Waldes vor der Zerstörung durch den Energiekonzern RWE Power bewahrt werden können. Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat die Rodungsarbeiten heute vorläufig gestoppt.

Das oberste Verwaltungsgericht des Landes NRW hat die Landesregierung verpflichtet, dafür zu sorgen, dass RWE im Hambacher Wald keine Bäume mehr fällt, bis das Gericht über eine Eilbeschwerde des BUND NRW gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25.10.2017 entschieden hat. Im Moment ist nicht absehbar, wie viel Zeit das Gericht für diesen Entscheidungsprozess braucht.

In jedem Fall haben jetzt alle Beteiligten noch einmal Zeit, über friedliche Lösungen des Konflikt nachzudenken. Vielleicht gehen RWE und Landesregierung noch einmal in sich und erwägen doch noch, auf den Vergleichsvorschlag des Richters beim Verwaltungsgericht Köln einzugehen. Das wäre in aller Interesse.

Vielleicht reicht ja sogar die Zeit für die anstehenden politischen Grundsatzentscheidungen zum Braunkohleausstieg. Dass es nicht weitergehen kann wie bisher, ist doch allen klar. Daher kann es auch nur im Interesse von RWE und den Beschäftigten des Konzerns sein, dass die politischen Rahmenbedingungen klar abgesteckt werden. Und RWE wäre gut beraten, diesen politischen Entscheidungsprozess abzuwarten. Bisher sieht es leider nicht danach aus, dass die Herren in der Chefetage dazu bereit sind.

Zeit haben jetzt ebenfalls noch unsere Landespolitiker in NRW, allen voran Ministerpräsident Laschet und Innenminister Reul, sich auf ihre Verantwortung für den sozialen Frieden in unserer Region zu besinnen. Sie sind nicht dafür gewählt worden, nur die Interessen eines großen Unternehmens zu schützen. Sie müssen sich um das Wohl aller Menschen in ihrem Bundesland kümmern, auch um das Wohl von Menschen, die vielleicht anderer Meinung sind als sie. Und Sprühstöße aus Pfefferspraydosen der Polizei auf Demonstranten sind definitiv keine geeigneten Maßnahmen, eine Eskalation des Konflikts um den Hambacher Wald zu verhindern und den sozialen Frieden wiederherzustellen. Wir können nur hoffen, dass diese Aktionen die betroffenen jungen Menschen nicht dazu verleiten, in Zukunft selbst zu illegitimen Mitteln zu greifen.

zur Pressemitteilung des OVG Münster vom 28.11.2017