Stadt Kerpen weist Bürgerantrag zur Leitentscheidung zurück

Die Initiative Buirer für Buir hatte Ende November 2015 bei der Stadt Kerpen einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW zur Leitentscheidung Rheinisches Braunkohlenrevier gestellt. Sie wollte damit erreichen, dass Rat und Verwaltung der Stadt Kerpen auf den politischen Entscheidungsprozess der Landesregierung Einfluss nehmen, damit auch die Abbaugrenzen für den Tagebau Hambach zurückgenommen werden, um den Sicherheitsabstand vor der Ortslage Buir auf mindestens 400 Meter zu vergrößern. Außerdem könnte so der Standort für die Kartbahn in Manheim erhalten bleiben und eine zusätzliche Lärmbelastung im Stadtgebiet vermieden werden. Mit Schreiben vom 26.11.2015 hat sich die Stadt für nicht zuständig erklärt und den Bürgerantrag zurückgewiesen.

In dem vom Bürgermeister unterzeichneten Brief heißt es zur Begründung, nach Rücksprache mit der Bezirksregierung handele es sich nicht um eine Angelegenheit der Stadt Kerpen, eine Beratung in einem städtischen Gremium sei somit nicht gegeben. Diese Antwort ist in mehrfacher Hinsicht erstaunlich.

Allein schon das Verfahren entspricht nicht der Regelung, die in der Hauptsatzung der Stadt festgelegt ist. Dort steht in § 6 (2): "Anregungen und Beschwerden, die nicht in den Aufgabenbereich der Stadt Kerpen fallen, sind vom Bürgermeister an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Der Antragsteller ist hierüber zu unterrichten." Die hier angesprochene Weiterleitung an die zuständige Stelle - in diesem Fall die Landesregierung - ist nicht erfolgt. Dabei wäre damit ja bereits das Antragsziel zum Teil erfüllt.

Auch inhaltlich verwundert die Begründung: Es mag ja sein, dass die Landesregierung Änderungen nur für den Tagebau Garzweiler beabsichtigt hat, aber die Aussage, der Tagebau Hambach sei davon nicht betroffen, ist schon deswegen falsch, weil die Leitentscheidung ausdrücklich festlegt, dass es für Hambach und Inden keine Änderungen geben soll. Selbst RWE hat sich in letzter Zeit mit Bezug auf die uneingeschränkte Fortsetzung des Tagebaus Hambach ausdrücklich auf die Leitentscheidung berufen.

Und genau um diesen Punkt geht es in dem Bürgerantrag. Wenn der Titel der Leitentscheidung "Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier" lautet, dann muss auch das ganze Revier in die Überlegungen einbezogen werden. Gerade angesichts der von allen gewollten Energiewende und der damit verbundenen geringeren Braunkohleverstromung sollte geprüft werden, wie die Belastungen für alle Menschen im Revier verringert werden können.

Wie schon im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau und die Verlegung der BAB 4 lässt das Engagement der Stadt für die Interessen ihrer Bürger zu wünschen übrig. Dass sie sich bei der Ablehnung des Bürgerantrags auch noch hinter der Bezirksregierung versteckt, macht die Enttäuschung um so größer, hat diese wie zuletzt mit der kategorischen Ablehnung eines Tempolimits auf der Autobahn doch schon mehrfach bewiesen, dass sie sich nicht für das Wohl der Betroffenen einsetzt.